Fragen & Antworten
Unsere Vision
Digitalisierung
Wir möchten die gesamte Schadensregulierung nach KFZ Unfällen digitalisieren und dadurch nicht nur den Prozess für Geschädigte und Versicherungen beschleunigen sondern auch CO2 einsparen. Durch unsere Lösung kann dieses Vorhaben umgesetzt werden.
Die Kosten für einen Kostenvoranschlag für ein Auto können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel ist ein Kostenvoranschlag kostenlos, wenn die Werkstatt die Reparatur tatsächlich durchführt.
Allerdings können folgende Szenarien auftreten:
Kostenpflichtiger Kostenvoranschlag: Wenn du dich nach Erhalt des Kostenvoranschlags gegen die Reparatur in dieser Werkstatt entscheidest, kann die Werkstatt eine Gebühr verlangen. Diese liegt in der Regel bei bis zu 10% der veranschlagten Reparaturkosten.
Kostenübernahme durch die Versicherung: Bei einem Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Kostenvoranschlag.
Die Entscheidung, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten für Ihren Fahrzeugschaden besser geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide haben ihre Vor- und Nachteile.
Kostenvoranschlag:
Schnell und unkompliziert: Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel schneller erstellt und erfordert weniger Formalitäten.
Geringere Kosten: Oft ist ein Kostenvoranschlag kostenlos, wenn die Reparatur in derselben Werkstatt durchgeführt wird.
Geeignet für kleinere Schäden: Bei Bagatellschäden reicht häufig ein Kostenvoranschlag aus.
Kfz-Gutachten:
Detaillierte Schadensdokumentation: Ein Gutachten bietet eine umfassende Dokumentation aller Schäden, inklusive möglicher Folge- und versteckter Schäden.
Wertminderungsermittlung: Ein Gutachter ermittelt die Wertminderung Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall.
Rechtliche Sicherheit: Ein Gutachten dient als Beweisgrundlage und schützt Ihre Rechte gegenüber der Versicherung.
Höhere Kosten: Ein Gutachten ist in der Regel kostenpflichtig, wird aber meist von der Versicherung übernommen.
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten können je nach verschiedenen Faktoren variieren, darunter:
Schadenshöhe: Je höher der Schaden, desto umfangreicher ist in der Regel das Gutachten und desto höher fallen die Kosten aus.
Aufwand: Die Komplexität des Schadens und der erforderliche Arbeitsaufwand des Gutachters beeinflussen die Kosten.
Regionale Unterschiede: Die Preise können je nach Region leicht schwanken.
Leistungsumfang: Zusätzliche Leistungen wie die Erstellung eines Wertgutachtens oder die Begutachtung von Mietwagenkosten können die Kosten erhöhen.
Generell gilt:
Prozentualer Anteil: Die Kosten für ein Gutachten betragen in der Regel einen bestimmten Prozentsatz der Schadenssumme. Dieser Prozentsatz sinkt mit steigender Schadenssumme.
Richtwerte: Für einen Schaden von 1.000 Euro können Sie beispielsweise mit Kosten von rund 350 Euro rechnen. Bei einem Schaden von 20.000 Euro liegen die Kosten bereits bei etwa 1.500 Euro.
In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Kfz-Gutachten.
Das bedeutet, wenn Sie nicht selbst den Unfall verursacht haben und einen Gutachter beauftragen, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug festzustellen und zu bewerten, müssen Sie diese Kosten in der Regel nicht selbst tragen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
Bagatellschaden: Bei sehr kleinen Schäden, die unterhalb der sogenannten Bagatellschadengrenze liegen (diese kann je nach Gerichtsbarkeit variieren, liegt aber oft bei etwa 750 Euro), kann ein Gutachten unwirtschaftlich sein. In solchen Fällen reicht oft ein Kostenvoranschlag aus.
Eigenverschulden: Haben Sie den Unfall selbst verursacht und sind kaskoversichert, übernimmt Ihre Kaskoversicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten.
Beauftragung eines eigenen Gutachters: Wenn Sie nicht mit dem Gutachten der Versicherung einverstanden sind und einen eigenen Gutachter beauftragen, müssen Sie die Kosten für diesen Gutachter in der Regel selbst tragen. Die Versicherung ist jedoch verpflichtet, die Kosten für ein vom Versicherer beauftragtes Gutachten zu übernehmen.